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Häufige Fragen – Was mache ich wenn …

… mein Kind erkrankt ist?

Bei Erkrankung ist es dringend erforderlich, Ihr Kind zuverlässig zu entschuldigen. Dies erfolgt am besten schriftlich, Sie können jedoch auch zwischen 07.30 und 07.55 Uhr telefonisch unter 08808/399 Ihr Kind entschuldigen. Wir haben auch einen Anrufbeantworter geschaltet. Dieser gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Kind auch schon am Abend vorher oder morgens vor der Bürozeit zu entschuldigen. Fehlt Ihr Kind unentschuldigt, ist die Schule verpflichtet nachzuforschen und ggf. die Polizei einzubeziehen. (§23 VSO, KWMS vom 06.11.96).

Meldepflichtige Erkrankungen:
Bei Entschuldigungen Ihres Kindes müssen Sie uns Krankheiten, die ansteckend und beim Gesundheitsamt meldepflichtig sind, mitteilen. Das sind folgende Krankheiten:
Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach, Keuchhusten und Kopflausbefall
Jedoch sind auch Krankheiten wie Diphterie, Meningokokken-Meningitis, etc. meldepflichtig.
Erkrankt Ihr Kind an einer der o.a. Krankheiten, so darf es erst mit einer Gesundmeldung des Arztes wieder zur Schule kommen. Diese Gesundmeldung muss Ihr Kind am ersten Tag an dem es wieder zur Schule geht mitbringen. Hat es diese Meldung nicht dabei, so sind wir gezwungen, Ihr Kind wieder nach Hause zu schicken bzw. es von Ihnen abholen zu lassen.

Eine Ausnahme ist hier Kopflausbefall. Es genügt, wenn Sie schriftlich bestätigen, eine entsprechende Behandlung durchgeführt zu haben. Eine Vorlage für diese Bestätigung finden Sie im Bereich „Service“.

… ich mein Kind vom Unterricht befreien lassen möchte?

Eine Befreiung vom Unterricht kann grundsätzlich nur in dringenden Fällen erfolgen. Ein Urlaubsbeginn vor oder nach den Ferien gehört auf keinen Fall dazu. Bitte erklären Sie in einem formlosen Schreiben kurz den Grund und die Dauer der gewünschten Beurlaubung. Befreiungen von der Dauer eines Tages richten Sie an den Klassenlehrer, darüber hinaus an die Schulleitung. Ist ein Erholungsaufenthalt während der Schulzeit erforderlich, so muss ein ärztliches Zeugnis über den Grund der Erholungsbedürftigkeit vorgelegt werden. Aus diesem Zeugnis soll auch hervorgehen, weshalb der Erholungsaufenthalt nicht in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) erfolgen kann.

… mein Kind etwas in der Schule vergessen hat?

Unser Schulhaus schließt nach Unterrichtsschluss, d. h. in der Regel um 13.30 Uhr. Oft sind am Nachmittag Frau Müller oder Frau Habersetzer bis ca. 15.30 Uhr im Schulhaus anwesend. In dringenden Fällen dürfen die Klassenzimmer nachmittags mit ihnen betreten werden.

Bitte bedenken Sie aber, dass auch sie in erster Linie ihre Arbeit zu erledigen haben. Für vergessene Bücher und Hefte lassen sich auch andere Lösungen finden, z.B. in dem man sie bei einem Klassenkameraden ausleiht oder auf einen Block schreibt.

… meinem Kind etwas verlorengegangen ist?

Erkundigen Sie sich bitte zuerst bei der Klassenlehrkraft. In der Regel bleibt in der Schule viel mehr liegen, als nachgefragt wird. Nicht selten sind Kleidungsstücke aber nur vertauscht worden oder Schulmaterial steckt in der Mappe des Banknachbarn.

… sich die Anschrift, das Sorgerecht etc. ändert?

An der Schule werden die Daten gespeichert, die bei der Schulanmeldung erhoben werden. Wenn sich bei diesen Angaben etwas ändert, rufen Sie bitte im Büro an und geben die Änderungen durch. Bei einer Änderung des Sorgerechts müssen der Schule die erforderlichen Nachweise (z.B. Sorgerechtsbescheid) unbedingt vorgelegt werden.

… ich ein Problem habe?

Bitte wenden Sie sich auf jeden Fall zuerst an den Klassenlehrer Ihres Kindes. Meist lassen sich hier schon in einem vertrauensvollen Gespräch Lösungen finden.